1. Mit Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages kommt ein Vertrag mit der Sächsischen Staatsbäder GmbH (SSB), Badstraße 6, 08645 Bad Elster zustande.
2. Mitglied ist berechtigt, Einrichtungen und Geräte, die zum mobilixx gehören, zu den durch Aushang bekannt gegeben Öffnungszeiten zu benutzen. Zu diesem Zweck wird dem Mitglied gegen Bezahlung eines Pfandes von 25,00 € ein elektronischer Schlüssel ausgehändigt.
Der elektronische Schlüssel bleibt Eigentum der SSB und ist am Ende der Mitgliedschaft gegen Erstattung des Pfandes abzugeben. Bei Verlust des elektronischen Schlüssels wird ein Ersatzschlüssel gefertigt. Mit Aushändigung des Ersatzschlüssels wird erneut ein Pfand von 25,00 € fällig.
3. Die Mitgliedschaft beginnt am ersten Tag des Monats, welcher der Vertragsunterzeichnung folgt und endet mit Ablauf des letzten Monats der gewählten Vertragsdauer, wenn er vier Wochen vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird.
Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um die zuvor gewählte Laufzeit.
Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf des Verlängerungszeitraumes schriftlich gekündigt werden.
4. Der monatliche Beitrag wird am 1. eines Monats fällig, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Der Mitgliedsbeitrag bleibt in der Erstlaufzeit (erste gewählte Laufzeit) konstant. Sollte sich der Beitrag nach Ablauf der Erstlaufzeit ändern, so ändert sich der Beitrag des Mitgliedsbeitrages entsprechend. Die SSB ist berechtigt für jede schriftliche Mahnung eine Mahngebühr von 2,50 € zu berechen.
5. Die Mitgliedschaft kann im gegenseitigen Einverständnis für einen im Voraus festgelegten Zeitraum bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft oder Bundeswehr ruhen. In diesem Fall verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer/Laufzeit um diese Zeitspanne, in der sie geruht hat. Kurze Erkrankungen oder anderweitige Hinderungsgründe entbinden nicht von der Mitgliedschaft.
6. Die SSB haftet für Sach- und Personenschäden, wenn diese durch Personen, für die sie einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Der Höhe nach beschränkt sich die Haftung auf die von der SSB abgeschlossene Haftpflichtversicherung und die darin enthaltene Deckungssumme.
7. Wird es der SSB aus Gründen der höheren Gewalt oder sonstigen von ihr unverschuldeten Gründen unmöglich, bestimmte Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz.
8. Bei groben Verstößen des Mitglieds (z.B. Sachbeschädigungen, Verletzung anderer Teilnehmer) ist die SSB berechtigt, den Mitgliedsvertrag fristlos zu kündigen.
In diesem Fall ist die SSB berechtigt, den vertraglich vereinbarten Mitgliedsbeitrag einzufordern und Schadenersatz geltend zu machen.
9. Die erfassten Mitgliederdaten werden unter Beachtung des Datenschutzgesetzes auf einer EDV-Anlage gespeichert und ausgewertet.
10. Die Badeordnung des Elsterado/Aquadon, die öffentlich aushängt ist, wird akzeptiert und Vertragsbestandteil.
11. Sollte eine Vereinbarung unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung soll eine dem Sinn und Zweck entsprechende Vereinbarung gelten, ansonsten die gesetzlichen Bestimmungen.
12. Vorgenannte Regelungen gelten, soweit zutreffend, analog für Personen, die Inhaber von Eintrittskarten sind oder im Rahmen von Pauschalangeboten die Einrichtung benutzen dürfen.
Bad Elster, September 2008
Sächsische Staatsbäder GmbH